Ausstellungsbedingungen Amtsgericht:

Ausstellungsbedingungen

Das Kunsthöfle zeigt vor allem Arbeiten seiner Mitglieder.

Für Nichtmitglieder gelten gesonderte Kondi􀀝onen.

 

1.) Für die Teilnahme an Ausstellungen können sich alle Mitglieder bewerben. Die Bewerbung erfolgt via Mail an den Vorsitzenden. Die Auswahl obliegt dem Kuratorenteam/ dem Vorstand.

 

2.) Anlieferung und Abholung der Arbeiten obliegen den Ausstellenden. Die ausstellenden Mitglieder sind für den Au􀀭au ihrer Werkschau zuständig. Die Hänge- und Vernissage Termine sind vom Kunsthöfle vorgegeben.

Es wird erwartet, daß man sich gegenseitig hilft.

 Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

Samstags vor Ausstellungseröffnung wird ab 11:00 im Amtsgericht die alte Ausstellung abgebaut, danach die neue aufgebaut.

Sonntags ist ab 14:30 Einlass, ab 15:30 beginnt die Eröffnung.

 

3.) Für die Verkös􀀝gung stellt der Verein Brezeln  und Getränke zur Verfügung.

Den Ausschank übernimmt der Verein.

Darüber hinausgehende Verkös􀀝gungen sind mit dem Kunsthöfle abzusprechen. Die Kosten dafür tragen die Ausstellenden.

 

4.) eventuelle musikalische Umrahmung erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle. Die Kosten hierfür tragen die Ausstellenden.

 

 5.) Der Verein sorgt für die Gestaltung des Plakats und der Einladungen.

Das Kunsthöfle stellt ein Plakat für seinen Schaukasten her, sowie eines für den Eingang im Amtsgericht und für das Rathaus Bad Cannstatt.

Die Ausstellenden bekommen das Plakat via mail.

Die Kosten für weitere Plakate und deren Verteilung übernehmen die Ausstellenden.

Der Verein versendet Einladungen digital an Mitglieder und Freunde des Kunsthöfles.

 

6.) Pressebenachrich􀀝gung erfolgt durch das Kunsthöfle. Die Ausstellenden stellen hierfür Bildmaterial zur Verfügung.

 

7.) Die Einführung in die Ausstellung ( Laudatio, art talk etc..) erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle-Vorstand. An den Kosten für die Laudatio beteiligt sich der Verein zu 50 % mit max. 200,-- €.

 

8.) Die Arbeiten werden seitens der Galerie nicht versichert. Die Galerie übernimmt keinerlei Ha􀀥ung für Transport- und sons􀀝ge Schäden – auch durch Vandalismus, Diebstahl, Elementarschäden etc..

 9.) Für Ihre Eigenleistungen erhält die Galerie bei Verkäufen 20% der Kaufsumme.

 

Ausstellungsbedingungen historisches Rathaus Bad Cannstatt:

Ausstellungsbedingungen Rathaus

Ansprechpartner:  Thomas Fortanier (thomas@fortanier.de)

Das Kunsthöfle zeigt vor allem Arbeiten seiner Mitglieder. Für Nichtmitglieder gelten gesonderte Kondi􀀝onen.

 

1.) Für die Teilnahme an Ausstellungen können sich alle Mitglieder bewerben. Die Bewerbung erfolgt via Mail an den Vorsitzenden. Wenn sich mehr Mitglieder melden, als Hängefläche verfügbar ist, entscheidet der Vorstand über die Teilnahme.

 

2.) Anlieferung und Abholung der Arbeiten obliegen den Ausstellenden. Die ausstellenden Mitglieder sind für den Au􀀭au ihrer Werkschau zuständig. Die Hänge- und Vernissage Termine  sind vom Kunsthöfle vorgegeben.

 Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

An einem Wochentag wird aufgebaut.

Donnerstags, 18 Uhr findet die Vernissage statt.

 

3.) Für die Verkös􀀝gung stellt der Verein Getränke zur Verfügung.

Den Ausschank übernimmt das Rathaus.

Darüber hinausgehende Verkös􀀝gungen sind mit dem Kunsthöfle abzusprechen. Die Kosten dafür tragen die Ausstellenden.

 

4.) eventuelle musikalische Umrahmung erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle. Die Kosten hierfür tragen die Ausstellenden.

 

5.) Der Verein sorgt auf Wunsch für die Gestaltung des Plakats und der Einladungen.

Das Kunsthöfle stellt ein Plakat für seinen Schaukasten her, sowie eines für den Eingang im Amtsgericht und für das Rathaus Bad Cannstatt.

Die Ausstellenden bekommen das Plakat via mail.

 Die Kosten für weitere Plakate und deren Verteilung übernehmen die Ausstellenden.

 

Der Verein versendet Einladungen digital an Mitglieder und Freunde des Kunsthöfles.

 

6.) Pressebenachrich􀀝gung erfolgt durch das Kunsthöfle. Die Ausstellenden stellen hierfür

Bildmaterial zur Verfügung.

 

7.) Die Einführung in die Ausstellung ( Laudatio, art talk etc..) erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle-Vorstand. Die Kosten hierfür

tragen die Ausstellenden.

 

8.) Die Arbeiten werden seitens des Rathauses nicht versichert. Die Galerie übernimmt keinerlei Ha􀀥ung für Transport- und sons􀀝ge Schäden – auch durch Vandalismus, Diebstahl, Elementarschäden etc..

 

9.) Für Ihre Eigenleistungen erhält die Galerie bei Verkäufen 20% der Kaufsumme.

 

 

 

 

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Ausstellervertrag für Künstler
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